Vielen jungen Menschen reicht das Gehalt, welches sie in der Ausbildung verdienen nicht aus, oder es ist meist ein zu geringer Monatslohn - da stellt sich bei vielen Azubis oft die Frage: Kann ich während meiner Ausbildung auch einem Nebenjob nachgehen? Wir spannen Dich nicht länger auf die Folter, denn die Antwort ist ganz klar: JA! Doch da gibt es einiges, was Du zu beachten hast...
Sofern in Deinem Ausbildungsvertrag nichts anderes steht, ist ein Nebenjob während der Ausbildung kein Problem. Allerdings hast Du als Azubi eine Informationspflicht und musst Deinem Arbeitgeber Deine Nebentätigkeit mitteilen. Die Ziele Deiner Ausbildung sollten auf jeden Fall nicht gefährdet werden. Zudem solltest Du auch ausschließen, einer beruflichen Nebentätigkeit in einem konkurrierenden Unternehmen nachzugehen.
Ob im Urlaub ein Nebenjob neben der Ausbildung nachgegangen werden kann, ist eher schwierig, denn grundsätzlich soll Urlaub natürlich zu Deiner Erholung dienen. Es ist also immer von Deiner individuellen Situation abhängig, ob Deine Erwerbstätigkeit dem Urlaubszweck widerspricht. Sofern Deine Erholung nicht gefährdet ist, solltest Du Deinem Nebenjob in der Regel auch während Deines Urlaubs nachgehen können.
Arbeitszeiten und Ruhezeiten sind gesetzlich festgelegt. Minderjährige Auszubildende dürfen am Tag maximal acht Stunden / 40h die Woche / bei fünf Wochentagen arbeiten. Volljährige dürfen bis zu 48 Wochenstunden / an sechs Arbeitstagen pro Woche arbeiten. Die vorgeschriebene Ruhepflicht beträgt elf Stunden. Diese maximalen Arbeitszeiten dürfen auch mit einem Nebenjob nicht überschritten werden.
Solltest Du in deinem Nebenjob gelegentlich oder unvorhersehbar in bis zu drei Monaten jeweils mehr als 520 Euro verdienen, bleibt die Tätigkeit ein Minijob. Am Ende sollten jedoch pro Jahr nicht mehr als 6.420 Euro durch den Nebenjob verdient werden. Wird diese Entgeltgrenze überschritten, wird Dein Job sozialversicherungspflichtig
> Beiträge für die Arbeitslosen-, Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung werden von Deinem Gehalt abgezogen.
Du befindest Dich in der (Erst-)Ausbildung und bist unter 25 Jahre? Dann haben wir gute Nachrichten für Dich: Für Dich gibt es extra Cash auf die Hand, denn Dir steht Kindergeld zu. Das sind derzeit round about 250 Euro. Solltest Du nicht mehr zu Hause bei Deinen Eltern wohnen, kannst Du bei der Familienkasse eine direkte Auszahlung des Kindergeldes auf Dein Konto beantragen.
BAföG ist die Abkürzung für das Bundesausbildungsförderungsgesetz. Anspruch auf diese Art von Fördermittel haben nicht nur Studierende während eines Studiums, sondern auch Du in Deiner Ausbildung. Allerdings gibt es auch hier bestimmte Regelungen. unter anderem: Wenn Deine Nebeneinkünfte während der Ausbildung unter 520 Euro liegen, erhältst du denselben BAföG-Betrag wie ohne Minijob.
Grundsätzlich solltest Du hier ganz klar zum einen nach dem Spaßfaktor gehen. Such Dir einen Job neben Deiner Ausbildung, welcher Dir Spaß macht, denn nur so vermeidest Du auch unnötigen Stress während Deiner eigentlichen Tätigkeit. Des weiteren sollte Dein Minijob Dich natürlich nicht einschränken - achte darauf, dass Du trotz Deiner nebenberuflichen Tätigkeit, in Deiner Ausbildung 100% geben kannst und beides unter einen Hut bekommst!
Ein guter Tipp ist hierbei, direkt Deine Hobbys mit Deinem Nebenjob zu verknüpfen, falls bspw. das Telefonieren genau Dein Ding ist, kannst Du an Wochenenden für ein paar Stunden im Kundenservice verschiedener Unternehmen aushelfen.