Du machst eine duale Ausbildung, was bedeutet, dass Deine Rechte sowie auch Pflichten sich zwischen Schule und Betrieb aufteilen, ganz klar. Was Du im Detail im Berufsbildungsgesetz, kurz BBiG, im Jugendschutzgesetz, in der Ausbilder-Eignungsverordnung und in der Handwerksverordnung nachlesen kannst, haben wir Dir im Folgenden kurz und knapp zusammengefasst, damit Du top informiert bist!
Es kann jedem mal passieren, dass das ärztliche Attest versehentlich zu spät abgegeben wird, dass während der Arbeit etwas kaputt geht oder man mal hier oder da eine Meinungsverschiedenheit hat. Alle unabsichtliche Vergehen können in einem persönlichen Gespräch und mit einer Entschuldigung gut aus der Welt geschaffen werden.
Wenn Du jedoch mit Absicht Dein Berichtsheft nicht führst, ständig fehlst oder sogar klaust, können solche derartigen Verstöße starke Konsequenzen mit sich bringen und im schlimmsten Fall zu einer Kündigung führen.
Du bist noch minderjährig, sprich unter 18 Jahren? Dann gelten für Dich ein paar andere Regeln. Wirklich viel, ändert sich aber nicht ;)
Beim Thema Urlaub hast Du außerdem folgende Mindestansprüche:
Unter 16 Jahre: mindestens 30 Werktage (bzw. 25 Arbeitstage)
Unter 17 Jahre: mindestens 27 Werktage (bzw. 23 Arbeitstage)
Unter 18 Jahre: mindestens 25 Werktage (bzw. 21 Arbeitstage)