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Deine Rechte und Pflichten als Azubi in der Ausbildung

Was darf ich als Azubi - was nicht?
Sobald man einen Ausbildungsvertrag vor das Gesicht gelegt bekommt, wird einem schnell klar, was die Pflichten für sich selbst als Auszubildender sind. Aber bist Du Dir überhaupt allen Pflichten bewusst und weißt Du auch, was Deine Rechte während Deiner Ausbildung sind? Kein Problem! Wir verraten es Dir.

Du und der Betrieb - Du und die Berufsschule

Du machst eine duale Ausbildung, was bedeutet, dass Deine Rechte sowie auch Pflichten sich zwischen Schule und Betrieb aufteilen, ganz klar. Was Du im Detail im Berufsbildungsgesetz, kurz BBiG, im Jugendschutzgesetz, in der Ausbilder-Eignungsverordnung und in der Handwerksverordnung nachlesen kannst, haben wir Dir im Folgenden kurz und knapp zusammengefasst, damit Du top informiert bist!

Fragen während des Vorstellungsgesprächs
Was sind meine Stärken, was sind meine Schwächen?
Ausbildung abgeschlossen - und jetzt?

Rechte

  • Angemessene Vergütung - laut Tarifvertrag geregelt
  • Kostenlose Ausbildungsmittel
  • Freistellung für Ausbildungsmaßnahmen (z.B. Messen)
  • Arbeiten nur für das Ausbildungsziel - es darf ausschließlich nur Arbeit verrichtet werden, welche dem Berufsbild entspricht
  • Kündigungsschutz/Kündigungsrecht
  • Auslandsaufenthalt - Erasmus Plus - Zwischen 2-48 Wochen im Ausland arbeiten (wird meist mit der Schule organisiert)
  • Recht auf ein Ausbildungszeugnis
  • Anspruch auf einen Ausbilder

Pflichten

  • Lernpflicht
  • Teilnahme am Berufsschulunterricht, Prüfungen sowie Ausbildungsmaßnahmen
  • Haltung an die betriebliche Ordnung (gegebene Ordnung welche die Betrieb vorschreibt)
  • Sorgfaltspflicht
  • Schweigepflicht (Wahrung von Betriebsgeheimnissen)
  • Führen von einem Berichtsheft (schriftlicher Nachweis)
  • Benachrichtigung an den Arbeitgeber: beim Fernbleiben des Unterrichts etc.

Was passiert wenn ich meine Pflicht nicht einhalte?

Es kann jedem mal passieren, dass das ärztliche Attest versehentlich zu spät abgegeben wird, dass während der Arbeit etwas kaputt geht oder man mal hier oder da eine Meinungsverschiedenheit hat. Alle unabsichtliche Vergehen können in einem persönlichen Gespräch und mit einer Entschuldigung gut aus der Welt geschaffen werden.

Wenn Du jedoch mit Absicht Dein Berichtsheft nicht führst, ständig fehlst oder sogar klaust, können solche derartigen Verstöße starke Konsequenzen mit sich bringen und im schlimmsten Fall zu einer Kündigung führen.

Aufgepasst!

Du bist noch minderjährig, sprich unter 18 Jahren? Dann gelten für Dich ein paar andere Regeln. Wirklich viel, ändert sich aber nicht ;)

  • Deine Eltern unterschreiben alle Verträge (auch den Ausbildungsvertrag)
  • Du darfst nicht zwischen 20 und 6 Uhr arbeiten
  • Du darfst maximal nur 40 Stunden die Woche arbeiten

Beim Thema Urlaub hast Du außerdem folgende Mindestansprüche:

Unter 16 Jahre: mindestens 30 Werktage (bzw. 25 Arbeitstage)

Unter 17 Jahre: mindestens 27 Werktage (bzw. 23 Arbeitstage)

Unter 18 Jahre: mindestens 25 Werktage (bzw. 21 Arbeitstage)

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